Meine Stellungsnahme zum Entwurf der neuen

Tierschutz-Verordnungen des BLV,

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich wurde auf Ihren Entwurf der neuen BLV-Verordnung aufmerksam gemacht. Im Grossen und Ganzen finde ich es gut, wenn es Gesetze gibt, an die sich Züchter halten müssen.

Leider musste ich bemerken, dass  einige: Bezeichnungen, Farben, Zuchtverbote etwas schwerere Folgen hätten, wenn sie so stehen gelassen würden. Ich versuche nun, einige Rassen zu retten, darunter auch meine - denn ich war schon etwas erstaunt und dachte: "Der Verordnungs-Entwurf, vor allem die Seite 10, wären besser in der Abteilung ‚Kammerjäger‘ versorgt".

Bei den neuen, fertigen Verordnungen sollte im Wesentlichen bedacht werden, dass zu mindest alle gesunden Tierarten und -rassen erhalten bleiben. 

Ich zeige Ihnen nun auf,  was Ihre Verordnungen in dieser Entwurfs-Form anrichten / was verbessert werden muss / wie Verein bei Katzen funktioniert und noch einige Anregungen, damit allen Tieren zu einem besseren, gesünderen Leben verholfen werden kann.

 

meine Einwände zu:     Anhang 3 (Art.4  Abs.2   Seite 10)

Merkmale und Symptome, die für ein Tier oder seine Nachkommen eine mittlere

oder starke Belastung zur Folge haben können

  1. Nacktformen

  2. Verminderte Fruchtbarkeit

  3. Übermässige Muskelbildung verbunden mit Schwergeburten, perinatalen Todesfällen oder Knochenbrüchen.

  4. Brachyzephalensyndrom.

  5. Riesenwuchs.

  6. Zwergwuchs.

  7. Schwanzlosigkeit, Stummelschwanz, Knick- oder Schraubenrute.

  8. Tigerscheckung (wie Merle, Harlekin, Punktschecken).

  9. Overoscheckung beim Pferd.

10. Weissgeborene.

11. Farbaufhellungen, Farbverblassung.

12. Ohrbommeln.

13. Tumoren.

 

Dazu möchte ich anführen, dass in der Verordnung die Punkte  1 / 7 / 8 / 9 / 10 / 11 genauer definiert werden müssen.

Art.1  in der Verordnung könnte weggelassen werden.

Ich habe so, wie diese Punkte aufgeführt sind, Schwierigkeiten meine Rasse am Leben zu erhalten. Wenn es heisst:

 

Art. 8 Verbotene Züchtungen

Es ist verboten, mit Tieren zu züchten, wenn:

a. die Zuchtform oder die Population nur Tiere der Belastungskategorie 2 oder 3 umfasst;

b. bei den Nachkommen eine Belastung der Kategorie 3 zu erwarten ist; oder

c. die Tiere einer Zuchtform nach Anhang 4 (verbotene Zuchtform) angehören.

 

bin nicht nur ich betroffen, sondern 90% aller Züchter, von Pferde/Hunde/Katzen…. Das wollen wir mal vermeiden.

 

Es geht mir hier im Speziellen um die Zucht von Katzen.

 

zu Punkt 1, betrifft die:  Nacktformen

Bei der Katze ist das die Rasse: Sphynx. Nun in der Regel ist eine Nacktkatze gesund, so wie andere Rassen auch.

Da aber alle Nachkommen  auch wieder Nackt sind und wegen folgenden Punkten verboten sind:

"a. die Zuchtform oder die Population nur Tiere der Belastungskategorie 2 oder 3 umfasst;

 b. bei den Nachkommen eine Belastung der Kategorie 3 zu erwarten ist; "

- ist es denn nun erlaubt diese Rasse weiterzuzüchten?

- Betrifft es gar nicht die gesunde Sphynx – ist sie die Ausnahme?

- Welche Nacktformen sind denn unter Punkt 1 gemeint?

- betrifft es nur Tiere mit genetischen Defekten, die Krankheit zur Folge haben?

In den Erläuterungen ist im Suchbegriff unter:  ‚Nacktformen‘ nichts zu finden. 

Es sollte hinter 'Nacktformen' die jeweiligen Tierarten dazugeschrieben werden. Hund/Katze/Pferd/Vogel….?

 

zu Punkt  8,  betrifft: Tigerscheckung /Merle, Harlekin…

 

Beim Australian Shepherds  (Hund), ist Merle, in der Kategorie 3 eingestuft. Es ist also lt. Verordnung verboten

mit der Tiger-Zeichnung Merle zu züchten, da ja immer wieder Merle fallen kann. Sehe ich das richtig, Merle muss aus der Zucht?

Könnte man nicht gleich präziser schreiben (wie in den Erläuterungen):

- Reinerbige Verpaarung bei Merle ist verboten, hat Taubheit zur Folge bei: Hund

Vielleicht noch eine Erläuterung zum Begriff reinerbig, denn nicht jeder ist in Genetik bewandert.

Z. B.: Verbotene Verpaarung: Merle x Merle

 

zu Punkt  9,  betrifft:  Overoscheckung

Ihre Verordnung:  Mit Overo darf nicht gezüchtet werden, das ist irritierend.

Es müsste heissen:

- Reinerbige Verpaarung bei Overoscheckung ist verboten. (Pferd) weil ein Homozygoter Overo nicht lebensfähig ist.

Erläuterung zum Begriff reinerbig:  Verbotene VerpaarungOvero x Overo

 

In den Erläuterungen, Art. 8 Anhang 3 steht:

Bestimmte Farben dürfen nicht reinerbig gezüchtet werden. Bekannte Beispiele hierfür sind die Blindheit bei Pferden mit Tigerscheckung und Seh- und Hörmängel im Zusammenhang mit Merle- oder Harlekinfärbung bei verschiedenen Hunderassen.

Wenn schon auf Seite 10 vermerkt wäre:

"Reinerbige Verpaarung bei Merle /Harlekin (Hund),  Overo (Pferd) ist verboten", wäre manches klarer.

 

 

7  Schwanzlosigkeit, Stummelschwanz, Knick- oder Schraubenrute

Stummelschwanz:

Hat eine Rasse einen kürzeren Schwanz, als wir es hier von unserer Rasse 'EKH, Europäischen Hauskatze' gewohnt sind,

so ist der kurze Schwanz bei der Japanese Bobtail keine Krankheit - wie beim  Luchs auch nicht - oder soll der Luchs

nun wieder ausgerottet werden, wegen seinem Stummelschwanz – jetzt, wo wir ihn schützen?

 

Auch hier wollen wir wissen:

- Was x was verpaart ist verboten, weil es einen krankhaften Stummelschwanz ergibt?

- woran ist welcher Defekt sichtbar, so dass Verpaarungen vermieden werden können

- bei welcher Tierart/Rasse?

Bei welchen Tieren besteht die Gefahr, dass: Schraubenrute/Stummelschwanz/Schwanzlosigkeit auftritt?

Welche Gattung/Rasse? Steht dies nur in der Verordnung, weil es Menschen gibt die so was versuchen?

Den Welpen etwas abschneien? So etwas sollte generell verboten werden - auf einer extra Seite.

In den Erläuterungen ist unter allen vier Krankheitsmerkmalen nichts zu finden (lt. Suchbegriff)

 

zum Knickschwanz: bei der Katze

Knickschwanz kam vor allem  bei der Point-Zeichnung vor (Siam-Zeichnung). Da liegt ‚angeblich‘ der Ursprung bei den Katzenrassen. Er kann heute noch in jeder Rasse in Erscheinung treten, sofern das Knickschwanz-Gen mit eingekreuzt wurde. Und da die Züchter seit 15 Jahren unter der Manie 'leiden', alle Rassen mit allen

zu kreuzen, weil es deren Hobby ist, dass es  jede Rasse in jeder erdenklichen Farbe/Zeichnung geben muss, ist das Ding in fast allen Rassen existent und schwer auszurotten.

Nun, es durfte in den Vereinen, vor 20 Jahren, mit keinem Tier gezüchtet werden, welches einen Knickschwanz zeigte. Denke, das ist heute noch so.

 

Ein seriöser Züchter, der was auf seinen Ruf und seine Zucht hält:

Der kauft keine Tiere mit Knickschwanz und verkauft auch keine in die Zucht.

Das macht er aber nicht, weil das Tier mit einem Knickschwanz  Schmerzen hat, behindert ist oder weil der Züchter das Verbot akzeptiert - nein - man züchtet einfach nicht mit Knickschwanz, weil sonst der gute Ruf futsch ist. Ein seriöser, aufgeklärter Züchter arbeitet  daran, zur Verbesserung.

 

In der Regel ist es bei der Katze folgendermassen: 

Ein oder zwei Glieder an der Schwanzspitze sind versteift (das ist bei den Jungtieren sichtbar).  

Die Katzen sind davon weder geistig noch körperlich behindert und sind schmerzfrei.

Warum kommt heute immer noch Knickschwanz (KS) vor?

Ein Tier kann das Knickschwanz-Gen tragen, hat sichtbar aber keinen KS.

Verpaaren Sie aber Trägertier x Trägertier, schon kommt es vor, dass Babys Knickschwänzchen zeigen können.

Die ohne KS gehen wieder in die Zucht - und wer weiss, vielleicht sind es Trägertiere.

Solange man den KS  genetisch nicht testen lassen kann, wird der KS nicht ausgerottet.

Es gibt nun aber unwissende Züchter welche KS x KS verpaaren - egal wie stark sichtbar der ist. Alles fällt mit Knickschwanz –

und der Schwanz kann immer mehr betroffen sein.

Oft wissen Neuzüchter gar nicht was ein KS ist – oder, es werden KS-Tiere in die Zucht verkauft, weil es mehr Geld gibt,

als für ein Liebhabertier. Neuzüchter sind dann die Dummen.

Auf dem Bauernhof weiss doch heute noch keiner was ein Knickschwanz ist!

Und all jene Züchter die in keinem Verein angeschlossen sind und  Mischlinge züchten? Da schaut doch keiner drauf.

 

In den Verordnungen muss stehen: 

- welche Tierart Knickschwanz hat? (Katze/Hund/Pferd/ Meerschweinchen/ Vögel/Fische…???)

- Mit Knickschwanz sollte nicht gezüchtet werden

- was ist die schwerste Form von KS (würde mich interessieren...)

Wenn Sie sich auf:

"a. die Zuchtform oder die Population nur Tiere der Belastungskategorie 2 oder 3 umfasst;

 b. bei den Nachkommen eine Belastung der Kategorie 3 zu erwarten ist;"  berufen, müssten wir alle KS-Trägertiere aus der Zucht nehmen -

übernimmt das BLV die Kosten? Manche Rassen-Zucht müsste aufgegeben werden, wegen zu wenigen Tieren.

 

Achtung: Katze mit Knickschwanz ist in der Regel gesund, ist nicht behindert und ist schmerzfrei.

Das Problem Knickschwanz wird wohl eher vermehrt bei den Katzen vorkommen, wo die Züchter in keinem Verein Mitglied sind,  die haben keine Ahnung.

Die anderen lernen es, wenn sie darauf hingewiesen werden, z.B. von Richtern an Ausstellungen / von anderen Züchter.

("Keine Vereins-Mitgliedschaft" – da liegt das grosse Problem!)

Und noch was: Solange genetisch nicht auf KS getestet werden kann - wird es immer wieder Jungtiere mit KS geben;

da nützen alle Verordnungen nichts.

 

zu Punkt   11   Farbaufhellung /  Farbverblassung

(da bekomme ich langsam gewaltig Mühe mit den Verordnungen vom Bund...)

Das hat Auswirkung auf jedes Tier, speziell: Katzen, aber auch Hunde/Pferde sind mit diesem Zuchtverbot betroffen.

Diese Bezeichnungen sind  absolut  falsch. Die müssten Sie wirklich genau definieren.

 

Denn: Farbaufhellung ist lt. Genetik, Farbverdünnung – es ist doch so: nur verdünnte Farbe ist heller.

Meine Rasse ist mit diesen Bezeichnungen betroffen.
Ich kann den Löffel also hinschmeissen und meine Zucht an den Nagel hängen…

Mit dieser und den folgenden Verordnungen klappt das prima. Es betrifft auch fast alle anderen Rassen/Tierarten, wie:

Pferd / Hund / Katze…Auch hier ist mein Problem:

"a. die Zuchtform oder die Population nur Tiere der Belastungskategorie 2 oder 3 umfasst;

b. bei den Nachkommen eine Belastung der Kategorie 3 zu erwarten ist; "

 

Hier das Katzenzüchter- 1x1, da ich der Meinung bin, dass Sie etwas im 'Dunkeln tappen':

 

Ich spreche nun im Besonderen von der Katzenzucht - noch spezieller, von meiner  Rasse

der  Original-Ragdoll (OR) dazu muss ich so einiges erklären.

Das ist der Gründerstamm der Rasse Ragdoll (die einzige Rasse weltweit) welche seit 50 Jahren, mit speziell geführter Genetik-Karte (Ahnentafel) reinrassig und lückenlos gezüchtet wird -  in der ALLE  Tiere auf die gemeinsamen Gründertiere zurück führen.

Nicht, dass jetzt die Meinung aufkommt, wir betreiben Inzucht! Im Gegenteil. Unsere Zuchttiere kommen aus Australien, Israel, Spanien, Italien, Schweden,

um eben dies zu vermeiden.

Wir  schützen und fördern die Original-Ragdoll (sie war, vor lauter MIX-Manie der Züchter, im 2003 beinahe ausgerottet). Wir sind aber immer noch in der Aufbauphase.  Lesen Sie mal unsere Arbeit/Lebenslauf der OR mit Bildern durch,  

auf meiner HP :                                        http://www.lucills-echte-ragdoll.ch/seite11-1.htm

Verein der Original-Ragdoll,  VdOR:     www.original-ragdoll.ch

 

(1981-1995 gab es nur die Original-Ragdoll OR).  Die Ragdoll wird in Europa seit 1995 auf immer neuere Farben gemixt. Hat der FIFé (Dachverband aller Katzenrassen) Rücksicht genommen, auf die OR, als Züchter 2004 die Ragdoll mit neuen Farben zur Anerkennung bringen wollten? Natürlich nicht!  Neue Farbe/Zeichnungen sind: Rot, Tabby, Torty, diese hat man bekommen durch einkreuzen fremder Rassen. Es wird weiter gemixt, auf Sepia, Mink, Solid… Züchter mixen (oft) ohne Stammbaum, (oder in Vereinen, welche Mixen erlauben) und bringen das fertige Produkt dann beim FIFé zur Anerkennung.

Für den FIFé gibt es heute nur eine Ragdoll – alle laufen unter der Gemixten. Er hätte ja Kategorie A u. B machen können. Nun, für uns ist klar: Der FIFé macht keinen Unterschied, zwischen Reinrassig und Gemixt…  Ist akzeptiert.

(Es haben alle Vereine mitgemacht – nur – der Dachverband hätte ja schlussendlich das Sagen – es wäre ja seine Aufgabe, dass jede Rasse rein gezüchtet wird.)

 

Alle Verbände/Vereine – die ziehen gegenseitig mit – die müssen – warum? Sie verlieren sonst Mitglieder -

und das geht dann so: 

Züchter:  „Was, beim FIFé wird meine Rasse in den neuen Farben nicht bewertet ?“ Da stelle ich meine Katzen nur noch in einem anderen Verein aus und trete auch gleich aus dem FIFé aus.“

Reinrassiges Züchten ist nicht mehr so wichtig. Ein Dachverband, der so wenig auf reinrassig schaut…

der soll nun auch noch,  lt. Art. 1 Kontrollen über Krankheiten durchführen/Statistiken schreiben?   

(Was Sie erwarten, ist reinste Utopie! Später mehr.)

 

Zurück zu den Farben der Katzenrassen:  Es gibt drei Grundfarben: Schwarz / Rot / Weiss 

Nun zu unserer Original-Ragdoll:

Alle Farben der OR liegen im Gen-Pool der Grundfarbe: Schwarz (nur schwarz, nicht rot!). Schwarz ist bei der Ragdoll die Bezeichnung: Seal.
Unsere Original-Ragdoll gibt es also in den Farben: Seal / Blue / Chocolate / Lilac

(die gemixte Ragdoll sieht heute auch schon so aus wie die Bauernhof-Katzen – darum  steht bei der reinrassigen Ragdoll die Bezeichnung Original davor.)


Farben und die genetische Bezeichnung:  Das 1x1 der Genetik zur Grundfarbe schwarz!
Es gibt die:
- Verdünnung: d und die:
- nicht Verdünnung: D
- Seal: BB  (BBDD, ist reines Seal ohne Verdünnung)  Seal mit Verdünnung: BBDd

In der Farbe Schwarz liegen die Möglichkeiten zu den Farben:
- Blue (welche immer Verdünnung ist)  BBdd

Ein Tier das  Seal ist und Chocolate trägt:  Bb, ohne Verdünnung: BbDD   / mit Verd.: BbDd
Ein Tier das  Blue ist und Chocolate trägt:  Bbdd

- Chocolate: bb (welches durch das Mutations-Gen TYRP1 in Erscheinung tritt)  

  Chocolate ohne Verd.:   bbDD  / mit Verd.: bbDd

- Lilac (gibt es durch Chocolate und die Verdünnung Blue)  bbdd

- Cinnamon und Faun sind weitere Farben die im schwarzen Genpool möglich sind ( jedoch noch nicht bei der Ragdoll).

Dann hätten wir noch das dm-Gen, ‚Dilution modifier‘. Dies ist für eine andere Aufhellung zuständig bei den Farben Blue und Lilac. Durch die normale genetische Verdünnung, zusammen und  mit dem Mutations-Gen, fallen halt mehrere, hellere Farben.

 

Und nun: Kommen Sie mir bitte nicht damit, dass alle unsere Ragdolls und alle anderen Point-Rassen oder nicht-Pointrassen, welche eine andere, hellere Farbe aufweisen als Seal, unter dem Zuchtverbot stehen, aus der Zucht sollen!  

Wegen Ihrer: Farbaufhellung.
Verpaare ich ein schwarzes Tier in Seal, welches Chocolate (b) und Verdünnung (d) trägt mit der Genbezeichnung: BbDd x BbDd, dann  können aus diesen zwei Seal-Tieren alle vier Farben fallen:
Seal, Blue, Chocolate und Lilac.

 

Ist das wirklich Ihr Ernst?

Ist alles, was heller ist als Seal, zur Zucht verboten?

Das ist doch das 1x1 der Genetik. Ist Ihnen bewusst, dass durch Ihre Verordnungen 90% aller Rassen Probleme bekommen –

denn, z.B. die Farbe Blue  ist  Verdünnung/Farbaufhellung.

Warum soll ich z.B.: Blue x Blue – also Verdünnung x  Verdünnung, oder wie Sie es nennen: Farbaufhellung x Farbaufhellung nicht verpaaren?

Da passiert überhaupt nichts. Mein Problem ist auch hier:

„a. die Zuchtform oder die Population nur Tiere der Belastungskategorie 2 oder 3 umfasst;

b. bei den Nachkommen eine Belastung der Kategorie 3 zu erwarten ist;“

Da stirbt keiner, keiner ist krank – das ist also nicht tödlich - obwohl so einige wieder mit Farbaufhellung fallen.

 

Man weiss aber auch:

Wenn man bei der Ragdoll jahrelang, immer wieder Blue x Blue verpaart und dazu immer Jungtiere aus solchen Anpaarungen genommen werden, dann hellt die Farbe auf. Nur: Ein Züchter muss frisches Blut, sprich: Tiere aus anderen Zuchten einkaufen, damit er keine Inzucht macht.

Eine falsch gezüchtete Aufhellung, bei der dann genetische Schäden vorkommen (könnten?), durch zu starke Aufhellung, ist deshalb sehr schwer möglich. Man muss gezielt darauf züchten (in einem Programm) und das machen nur die dümmsten Züchter. Und, selbst ohne ein Programm sind doch nicht mal 1% aller Züchter in der Lage, zusammen zu arbeiten.

 

In Ihrem Artikel 8,  Anhang 3 (i. d. Erläuterungen) steht lediglich:

‚Bestimmte Farben dürfen nicht reinerbig gezüchtet werden‘. Das ist nicht gerade sehr aussagekräftig.

Im Suchbegriff, unter: Farbaufhellung und Farbverblassung steht gar nichts.

 

Wir wollen die Erklärung, was Sie mit Farbaufhellung  und mit Farbverblassung meinen.

- Wo hat das Krankheit oder schwere körperliche Defekte, Schäden zur Folge?

- bei welchen Tierarten/Rassen im Speziellen?

Es ist  zwingend, die beiden Bezeichnungen: Farbaufhellung /Farbverblassung zu trennen und beide zu definieren.

Sollten Sie damit irgendwelche 'Albinos' meinen oder sonstige Tiere, bei denen: helle Farbe x helle Farbe Krankheitsschäden bringen,

so wollen wir wissen, bei welchen Tierarten dies vorkommt und was dabei die Folgen sind.

 

Unter der Bezeichnung 8. Harlekin steht in den Erläuterungen: Hunderassen.

So, so, warum schreiben Sie das nicht gleich bei den Verordnungen hin, auf Seite 10? Da dürften sich dann die Katzenzüchter nicht angegriffen fühlen.

Denn auch in dieser Tierart gibt es die Bezeichnung 'Harlekin'.

Jede Katze, die 1/3 und mehr Weissanteil zeigt, ist ein Harlekin. Bei unserer OR, wäre es die Bicolor-Version.

Verpaare ich Bicolor x Bicolor vergrössert sich lediglich der Weissanteil vom White Spotting-Gen S. Mehr Weiss ist bei der Bicolor aber nicht gefragt

(sie ist sonst nicht mehr Typvoll gezeichnet). Sie wird dadurch nicht krank, ist schmerzfrei und auch nicht behindert.

Zur Zucht verbotene, reinerbige Verpaarungen von Harlekin, da fände ich es toll, wenn auf Seite 10

auch die Tierart dazugeschrieben wäre. Ist ein Muss.

Dann komme ich noch zur Krönung Ihrer Verordnung, das sind:

10   Weissgeborene

Die Weissgeborenen.  Also da müssten Sie noch etwas Feinarbeit leisten in den Bereichen:

Farben/ Bezeichnung. Jede Point-Katze ist eine  WEISSGEBORENE.  Jede Original-Ragdoll,

jede Siam, Balinese, Birma, Khmer… jede Katze in Point-Zeichnung mit blauen Augen. 

Art. 5 Absatz 2, in den Erläuterungen steht,:  Blindheit oder Taubheit treten besonders oft in Zusammenhang mit bestimmten Färbungen, zum Beispiel bei reinerbigen Tigerschecken oder Weissgeborenen auf.

Wer, wo, was, wie viel…? Wie ich meine Weissgeborenen verpaare, mal abgesehen von der Farbaufhellung, es gibt immer nur die Weissgeborenen - das kann ich nicht mal vermeiden - Hilfe...

Verstehen Sie, was Ihre Verordnungen anrichten? Die Erläuterung bringt keine Aufklärung. 

 

Sie können jetzt schon sagen: ‚So ist das nicht gemeint, es betrifft nur auf Krankheit gefährdete Rassen/Tieren/Farben‘.  

Ja, das weiss ich auch – nurWelche????

Wenn einer schon mal die Verordnungen liest, sollte er nicht auch noch gezwungen sein, die gesamten Erläuterungen zu durchforsten, in der Hoffnung, was zu finden. Es ist nicht sehr Aufschlussreich, wenn dann unter ‚Weissgeborene ‘obige Aussage kommt.

 

Die Verordnungen auf Seite 10 stehen so  geschrieben und sie werden wörtlich so verstanden und, mit solchen Verordnungen können Sie kommen  und uns alles verbieten – sogar unsere Rassen 'ausrotten'. Das ist schon ‚grob fahrlässig‘. Damit machen Sie unsere Arbeit und gleichzeitig unsere Rassen in der Schweiz zunichte – auch, wenn Sie es angeblich nicht so gemeint haben.

Weissgeboren ist weissgeboren und meine Original-Ragdolls sind alle Weissgeborene – sogar noch reinerassige/reinerbige und ich verpaare diese ‘Weissgeborenen‘ auch noch miteinander, daraus fallen nur Weissgeborene… und fast alle auch in Farbaufhellung... 

 

Farbaufhellung, Farbverblassung ist also NICHT die richtige Bezeichnung.

Teilen Sie hier doch bitte in normale Farbaufhellung ein und in jene Verpaarungen, welche zwischen bestimmten Farbschlägen

nicht gemacht werden dürfen – und – warum und wieso - und,

bei welcher Tierart:  Harlekin / Farbaufhellung / Farbverblassung und Weissgeboren schädlich, tödlich ist.

 

Noch was zur Ihrer Farbaufhellung (Verdünnung) und Weissgeborenen:

Z.B.: Ein Pferd in der Farbe: Cremello,  wird schon einige Jahre als ‚weissgeboren‘ bezeichnet  –

wenn es ausgewachsen ist:  cremiges Champagner  (auch hier: Cremello zeigt später Farbe).

Was sollen denn die Züchter mit den Fohlen machen, die mit helleren Farben geboren werden als Schwarz und Braun beim Pferd - oder alle die nur  als  ‚weissgeboren‘ bezeichnet  sind, später aber nachfärben,  ähnlich wie ein Cremello?  Was ist denn an einem gesunden Cremello (Hengst), der wunderschöne, gesunde Fohlen bringt so tödlich, weil er nur unter‘ weissgeboren‘  läuft -

oder weil er eine helle Farbe zeigt?

Was Sie da mit Ihren Verordnungen anrichten,  dürfte nicht unter dem Motto 'Tierschutz' laufen, wenn die lieben kleinen alle zum Metzger müssen,

weil sie zu hell sind – töten, obwohl sie gesund sind - nur, weil Ihre Verordnung nicht durchdacht ist.

(Leider kann kein Pferdezüchter mit diesen Verordnungen seine hellen Pferde in der Zucht behalten, wenn er sie nicht mehr in der Zucht einsetzen darf (der Platz fehlt). So weit geht die Pferdetierliebe denn doch nicht - da heisst es: 'Ab zum Metzger, mit Alt und Jung!' 

Jede Zucht, wenn sie nicht als Massenzucht betrieben wird, ist ein teures Hobby.

 

Übrigens: Pferde die in der Schweiz geboren wurden, haben alle einen Schweizer Pass, mit korrekt eingetragener

Rasse- und Farbbezeichnung, auch die mit ‚Ihrem‘: Farbaufhellung/Farbverblassung.

Seit 2012. Erkundigen Sie sich doch mal beim BLW,  Bundesamt für Landwirtschaft. Was sagen denn die zu Ihren Verordnungen? Sollten Sie sich nicht absprechen? Vielleicht, wenn wir Glück haben, wissen die etwas mehr über: Farbaufhellung/Farbverblassung/Overo oder sonst was….

BLV und BLW könnten doch zusammenarbeiten. Vor allem das Wissen austauschen – wenn es um Farben geht. 

Das gibt schon ein schlechtes Image für die gesamte Schweiz. Ich wurde nämlich von Deutschland auf die neue Verordnung aufmerksam gemacht:

‚He, hast Du gelesen, der Schweizerische BLV hat 'Massenvernichtung‘ vor! Du kannst Deine Rassenzucht auch aufgeben‘. Wie recht sie hatte –

alle meine Original-Ragdolls sind doch Weissgeborene.

Ich habe die Verordnungen noch nie gelesen, da ich mich immer versuche korrekt zu verhalten, meinen Tieren gegenüber  (bei uns werden morgens die Schnecken weggetragen, bevor das Auto aus der Garage gefahren wird und auch dann, wenn es versorgt wird). Wenn ich zum Lesen nicht 'gezwungen' werde, wie dieses Mal, brauche ich wohl nicht mehr in die Verordnungen reinschauen (meine Katzen sind in der Regel auch gesund - und all die aufgeführten Krankheiten sind mir fremd). Es gibt aber den einen oder anderen Laien, der nirgends nachfragen kann; der sollte dann das grobe Wissen der Verbote in den Verordnungen lesen können, bevor er selber draufloswurschtelt. Zumindest die Tierart sollte klar sein.

Das war  mein Hauptanliegen - weil ich meine Zucht schon etwas in Gefahr sehe…

 

Hier biete ich Ihnen etwas über: ‚Allgemeines Katzenvereins-Wissen‘ an:

 

Es betrifft Ihren Art. 1,  und:  Das Fehlen eines Pflichtvereines für: Mischlingszuchten/Hausfrauenzüchter/'Vermehrer',

 

zuerst etwas zu  Ihrer Seite 2:  leichte Belastung:

 'zu lange Haare':  z.B.: Katzenrasse: Perser/Khmer, also die Langhaarrasse

Seit 30 Jahren ist ‚Qualzucht‘ beim Perser-Näschen im Gespräch.
Der Tierschutz hat sich nicht eingesetzt - es gab keine Verordnungen vom Bund (jetzt sieht es fast so aus, als ob er "die halbe Tierwelt ausrotten möchte").

Seit gut 10 Jahren haben nun einige Züchter intensiv daran gearbeitet, die Perser (wie sie noch vor 60 Jahren war) wieder mit normal-langer Nase zu züchten.  (Wegen dieser normal-langen, gesunden  Nase, hatte sie zig Jahre keine Chance an einer Ausstellung – sie war nicht typvoll. Warum? Weil sie ein gesundes, normal-langes Näschen hatte !)

Denken Sie, dass diese NEUEEx-Perser mit gesunder Nase im FIFé eine Chance hatte, unter der Bezeichnung:‘ Perser mit normal-langer Nase‘ zur Anerkennung zu kommen?

Vielleicht: Kategorie A oder B? NEIN. Das ist immer noch der Platz für die Perser mit Problem-Näschen.

2013/2014 wurde sie anerkannt unter der Bezeichnung: Deutsche Langhaar.

Soviel zum FIFé (wie bei der OR – nur – diese hatte absolut keine Chance).

Wir Züchter stehen ohne Hilfe da, bei der Rasse: Original-Ragdoll, Perser, Maine Coon...

Es ist schon traurig, dass die Verordnungen vom Bund, der Tierschutz und auch der FIFé nicht in der Lage waren (30 Jahre lang) etwas zum Schutz  der kranken Persernase zu tun.

Und nun? Sollen plötzlich die langen Haare eine ‘leichte Belastung‘ sein? Hää?

(Bei den Haaren einer Perser ist ja wohl nicht nur der Züchter schuld, wenn er nicht informiert, dass die Katze gebürstet werden muss so, wie auch die Halblanghaar-Katze. Jede Katze wechselt  doch 2x  jährlich das Fell. Schreiben Sie das gleich dazu, so ist auch der Käufer informiert.)

 

Es ist so: Wenn der Dachverband etwas verbietet, laufen ihm die Mitglieder weg – zu anderen Vereinen, die es erlauben.

Geld ist überall wichtiger, denn Mitglieder will keiner verlieren. Also: Es hängt nur an den Züchtern, die sich für eine Sache einsetzen - und an den Tierärzten.

 

Etwas zum reinrassigen Züchten:   An einer Ausstellung wurde meine Kollegin (züchtet OR) von einer Richterin auf die etwas helleren Augen ihrer tollen, typvollen Original-Ragdoll aufmerksam gemacht, mit folgendem Ratschlag: ‚Kreuzen Sie doch mal eine Birma ein, das gibt dann Tiere mit wundervollen blauen Augen‘.

Mixen wird empfohlen.  ?   Das ist bei unserer reinrassigen OR verboten – die Jungtiere aus solch einer Mixverpaarung sind keine ORs mehr.

Ja, Richter sind auch ‚nur Züchter‘ – das gesamte Vereinsgremium (samt dem Dachverband) besteht aus ‚nur Züchtern‘.

 

Und dann, eine Richterin im FIFé, eine etwas ältere Dame mit Erfahrung, eine Top-Ragdoll-Richterin‘: ‘Das ist ja ein Prachtskater, noch eine richtige Ragdoll‘!

Die Züchterin: ,Ja und es ist noch eine Originale, alle Ahnen gehen auf die Gründertiere zurück‘.

Die FIFé-Richterin:  ‚Was!! Das gibt es noch‘???  

Sie wusste wenigsten noch, dass es die Reinrassige einst gab!  Ja, wenn der VdOR nicht gewesen wäre…

 

Wissen Sie, warum in meinen Augen der Tierarzt die erste Priorität hat? Weil man sich auf keine Institution verlassen kann. Auch nicht auf den Bund und seine Verordnungen, die wieder nicht jene Tiere/Züchter treffen, die es am nötigsten hätten -

es tut mir leid, dass ich das so deutlich sage – aber es ist nun mal so. 

 

Ja, in Ihren Verordnungen wurde nämlich etwas voll vergessen:

 

Wenn Ihre Verordnungen nicht alle Tiere mit einbeziehen, werden unsere Tiere in der Schweiz noch lange als ‚Seelenlos‘ behandelt. Das BLV hat bei den Verordnungen ganz vergessen, dass es nicht nur seriöse Züchter gibt, die schon einem Verein angehören, sonder auch jene, die ohne Verein züchten. Die hätten es nötiger, unter die Verordnungen gestellt zu werden. Denn diese müssen sich bis heute an gar keine Regeln halten und tun dies auch nicht.

Dazu fehlt mir nun wirklich eine Verordnung – eine der wichtigsten.

Ich frage mich gerade: Sind die Verordnungen nur für die „Erwerbsmässigen“ Zuchten geschrieben? Für Züchter, die einem Verein angehören? Oder gelten die für jede Verpaarung, auch die, welche  bei „Hinz und Kunz“ gezüchtet werden? Diese wissen doch nicht mal, dass es Verordnungen gibt!

 

Lesen Sie mal die Tierwelt durch, da steht u. a.:

‚Kater steht zum Decken frei, für alle Rassen‘. Was da zusammengemixt wird – da schaut doch keiner auf irgendwelche Krankheiten.

Oder ein Katzenverein wird angefragt:  ‚Ich habe eine Perser und eine Birma, bekomme ich für die Jungtiere aus dieser Verpaarung Stammbäume‘? Das sind dann sehr wahrscheinlich noch günstig gekaufte Tiere mit Knickschwanz (die von der Züchterin als‘ nicht zur Zucht zugelassen‘ erklärt wurden). So gross ist das Wissen

von den nicht in einem Verein angemeldeten Züchtern.

Ihre Verordnungen müssten doch an der Wurzel fassen!

 

Irgendwo in den Verordnungen müsste stehen – und zwar an erster Stelle:

 

- Alle Katzen-/Hundezüchter von Mischligen, die ohne Stammbaum züchten, müssen (auch) einem

  Verein angehören – und haben sich an die vorgegebenen Regeln der Vereins zu halten.

- Jedes Tier muss zum Tierarzt, bevor es verkauft wird.

Wenn Sie das nicht ‚Verordnen‘ bleibt alles wie gehabt und Sie haben kein bisschen zur Verbesserung beigetragen.

Sie können lediglich etwas mehr Bussgelder einkassieren. Sie wissen aber schon, dass Sie damit nicht allen Tieren helfen?

Nur Geld kassieren ist nicht das Gelbe vom Ei…

 

Art. 1 Pflichten beim Züchten: da steht geschrieben:
Die Zuchtorganisationen ergreifen Massnahmen zur Vermeidung von belastenden Merkmalen, die mit dem Zuchtziel zusammenhängen. Sie erfassen systematisch die Untersuchungsresultate über erblich bedingte Belastungen der Zuchttiere und ihrer Nachkommen und ermitteln die Häufigkeit belasteter Individuen nach Belastungskategorie.

Oh je… das bringt absolut nichts – da sind Sie voll zu optimistisch!

Kein Verein ist irgendwie in der Lage etwas zu kontrollieren - unmöglich  - es geht nicht

die sind auch gar nicht interessiert.

Warum?  Vereine sind vom Züchter abhängig – vom ihm angestellt – wie der Bund vom Schweizervolk.

Wir reklamieren, wenn uns Ihre Verordnungen alles kaputt machen (ob es hilft?)

- und der Züchter? Der wechselt den Verein, wenn ihm etwas nicht passt. 

Der Verdacht überkommt mich jetzt langsam, dass Sie gar nicht wissen wie‘ Verein bei Katze‘ funktioniert. 

Wenn wir Glück haben, merkt der Stammbuchführer (durchs Programm) gerade mal, dass eine Rückverpaarung gemacht wurde (was ja noch erlaubt ist – wenn nicht zu eng verpaart wurde). Wenn Züchter neu eintreten, werden Tiere aufgenommen mit, vielleicht einem 4 bis 5 Generationen Stammbaum. Weiter hinten sind dann die: ‘Eltern unbekannt‘.  

Sind Sie der Meinung, dass in einem Stammbaum irgendwelche genetischen Defekte aufgeführt sind?

Es sind vermerkt: Name des Jungtieres / Geburtsdatum / Name der Eltern / Ahnen / von allen die genetische Farb-Bezeichnung / Stammbaum-Nr. und  Chip-Nr. sofern vorhanden / Züchter / Besitzer / Verein.

Ein Verein ist heute gerade mal dafür zuständig, dass man für Jungtiere einen Stammbaum erhält.

(Wenn weiterhin so gemixt wird, haben auch diese bald keinen Wert mehr.)

 

Und, wie gesagt: Passt einem Züchter der Verein nicht - wird der Verein gewechselt!

Wir müssen nicht mal in einem Verein in der Schweiz angemeldet sein.

Wer soll Ihnen denn da, von irgendwo, irgendwelche Statistiken vorlegen? Soviel zu Art.1

 

Weiter zum Mobbing: Es darf sich kein Züchter über irgendeine Krankheit in seiner Zucht äussern,

weil andere Züchter  Mobbing betreiben, selbst bei der kleinsten Unpässlichkeit. Mobbing ist Hobby! 

Vor 20 Jahren wurde von einer Züchterin behauptet: „Deren Katzen leben keine 2 Jahre.“

Bei mir ist die älteste  Katze aus dieser Zucht jetzt 13 jährig – das Mobbing läuft weiter…  Und Sie wollen Art.1 einführen? Unmöglich.

 

 

Art.1  können Sie bei ernsthaften Grossviehzüchtern durchziehen, denen es Freude macht, tolle, gesunde Tiere in der Zucht zu haben, an einer Grossvieh–Show teilzunehmen, um ihre Tiere prämieren zu lassen. Bauern, die stolz auf ihre Tiere sind.  Die laufen aber schon unter: Seriöse Züchter! Denen ist ja schon die richtige Anpaarung wichtig.

Ein alter Mann aber, welcher seine Tiere Monate lang in kniehohem Dreck stehen lässt, womöglich krank züchtet, Tiere im Keller hält… den werden Sie nie drankriegen. Wo soll da irgendein Art. 1 Fuss fassen?

 

Angemeldete Züchter von Pferd/Katze/ Hund, sind heute schon unter Tierarztkontrolle. Der Züchter muss seine Tiere verkaufen können, deshalb gibt er sich Mühe. Für die ‚versteckten Züchter‘ habe ich weiter unten ein paar Vorschläge aufgeführt.

 

Übrigens:  Ein wirklich seriöser Züchter ist sehr vorsichtig, der züchtet niemals mit Absicht kranke Tiere.

Er kauft Tiere für die Zucht und ist stets in der Hoffnung, dass gesunde Jungtiere fallen.  Massgebend für Defekte und Krankheiten in seriösen Zuchten, sind leider die nicht sichtbaren Gene. Diese holt man sich, unwissend, mit neuen Zuchttieren rein.

Das ist vielen Züchtern nicht bewusst, denn in der Regel werden alle zwei Jahre neue Zuchtkatzen und Kater gekauft (immer in der Hoffnung, dass der nächste Wurf, mit neueren Tieren, besser wird). So hat doch kein  Tier gefestigtes Genmaterial – kann aber Träger von immer mehr, genetischbedingten Krankheiten sein – selbst das Wesen wird verändert (durch einkreuzen anderer Rassen). Ich kenne Züchter, die von der farbigen Ragdoll Rot/Sepia wieder auf das Original zurückkommen, wegen Krankheits- und Wesensproblemen. 

 

Hier einfach mal so zur Info, damit Sie sehen, dass seriöse Vereine/Züchter sehr viel für ‚gesunde Tiere‘ tun:

Zuchtregeln, die wir im Verein der Original-Ragdoll, VdOR haben: 

 

Nur für Original-Ragdolls (OR)  gibt es Stammbäume.  Katzen werden im Verein VdOR überprüft.

Nur Ragdolls, deren (Eltern) Ahnen in der OR-Genetikkarte (Ahnentafel) eingetragen sind, sind Originale-Ragdolls.

In einer gemischten Zucht (OR und Gemischte Ragdolls) müssen ALLE Kater Original-Ragdolls sein

(weil: ein Kater deckt alle Damen, auch die Gemixten – nur für Jungtiere der OR-Damen gibt es Stammbäume)

Mitglieder und Nichtmitglieder können immer nachfragen (vor dem Kauf) und prüfen lassen (mit einsenden einer Stammbaumkopie):

- ob ein Tier eine OR ist oder nicht.

- Ob Anpaarungen erlaubt sind, so dass keine Inzucht gemacht wird

- es wird geholfen bei Problemen von Krankheit, Hilfe in Züchterfragen

- jeder Wurf wird mit Deckdatum/Name der Elterntiere gemeldet – mit Unterschrift (Papier wird abgelegt).

 

- Jedes Zuchttier ist DNA-typisiert (Test beim VdOR abgelegt).

- trägt Chip  ( Chip-Nr. auf Stammbaum und  in Genetikkarte eingetragen)

- eine Katze darf nicht vor einem Jahr gedeckt werden (bei „Unfällen“ gibt es wieder Regeln)

- in 2 Jahren sind drei Würfe erlaubt

Diese Regeln dienen der Reinrassigkeit und zum Wohle und zum Schutz der Zuchttiere.

 

Die Regeln, beim Verkauf einer OR in die Zucht, sind beim VdOR sehr streng – strenger als anderswo.

 

Jungtiere, die in die Zucht verkauft werden sind:

mehrmals entwurmt / geimpft / haben einen Chip, natürlich keinen Knickschwanz/ haben ein grosses Blutbild / sind genetisch auf HCM/PKD getestet / sind DNA-typisiert / auf Leukose getestet u. geimpft / haben ein Gesundheits-Attest,

welches nicht älter als 10 Tage ist / sind, wenn nötig, auf Verdünnung oder/und das Chocolate-Gen getestet.

Jungtiere, die als Liebhabertiere verkauft werden, sind: entwurmt, geimpft  (manchmal Leukosetest, ev. Leukose geimpft) 

sie haben den Chip und ein Gesundheits-Attest, letzteres aus Sicherheit für das Tier, den Käufer u. den Züchter . 

 

Diese oben erwähnten Regeln  sind Vorschriften, die ein Verein machen kann. Mehr geht nicht!

Vielleicht begreift nun der eine oder andere Leser, warum Zuchtkatzen teurer sind, als die Katzen, welche nie den TA gesehen haben.

Auch für unsere Zuchttiere bezahlen wir viel mehr als eine Katze vom Bauernhof  kostet.

 

Nun, zu Art. 5  (4)  Die Belastungsbeurteilung ist durch Personen vorzunehmen, die über einen Hoch-

Schul- Abschluss und die notwendige Erfahrung in Veterinärmedizin, Ethologie oder Genetik verfügen.

Da bin ich einverstanden. Beim seriösen Züchter (der einem Verein angeschlossen ist)  ist das immer der Tierarzt  -  heute schon.

Wir haben Zuchtregeln vom Verein. Weiter informieren wir uns im Verein durch persönliches Nachfragen - auch bei Züchterfreunden und vor allem,  beim Tierarzt. 

Der hat doch erste Priorität.

 

Es ist also schon der Veterinär…

Die Kontrolle regelt sich übrigens selbst, beim seriösen Katzen-Züchter, wenn:
a. mit dem Tierarzt gesprochen wird

b. wenn ein Züchter nicht in den Mobbing-Strudel kommen will. 

 

Ich bin halt der Meinung:

Dass man ein Tier nicht ausnützen soll, um mit ihm Geld zu verdienen. Sobald der Züchter  etwas zusätzlich bezahlen muss, 

heisst es: „Das ist mir zu teuer.“ Solche Menschen sollen die Finger vom Züchten lassen – denen ist das Tier nichts wert.

Das Gute fürs Tier soll immer im Vordergrund stehen.

 

Das Wichtigste in der Entwurfs-Verordnung fehlt:

 

Die Züchter, die in keinem Verein mitmachen –  zu hause ohne Stammbaum züchten (siehe Tierwelt) auf Bauernhöfen

wann wird da schon mal eine Katze entwurmt und geimpft  und, und,  und… ?

Diese gehen doch nicht mit jedem Tier zum Tierarzt. Die können doch machen was sie wollen. 

Da nützen doch all Ihre gesamten Verordnungen nichts.

- Wie wollen Sie denn da Ihren Art.1 anwenden

- wie wollen Sie diese Züchter mit ihren Tieren in irgendwelche Statistiken bekommen?

(Statistiken sollten ja auch nicht das Wichtigste sein.)

 

Die Frage ist doch:

Was ist zu tun, dass jedes Tier den Tierarzt sieht, auch Mischlinge, bevor es verkauft wird???

Die Verordnungen in Ihrem Entwurf, sind doch nur für die seriösen Züchter geschrieben, die sich schon an Regeln halten müssen.

Es müsste doch Möglichkeiten geben, dass:

- jeder Züchter einem Verein angehören sollte/muss, bis 2018? Danach ist es Pflicht.

  Das könnte doch schon mal die erste Verordnung sein und:

- jedes Tier,  das verkauft wird, muss erst zum Tierarzt. Nur auf diesem Weg funktioniert es –

nur so verringern sich Krankheiten beim Tier – das will doch der Bund in Art. 5 - oder nicht?

Die Verordnungen stehen doch dafür, dass es allen Tieren in der Schweiz besser gehen soll.

 

Nun komme ich nochmals mal auf Ihren Art. 1 zurück.

Sie wollen, dass Vereine Daten sammeln, die Ihnen zugeschickt werden damit Sie Statistiken erstellen,

um womöglich festzustellen: 

- wie gesund  oder krank ist das Schweizer Tier   ???  

Etwa im Vergleicht zu anderen Ländern? Ich verstehe das nicht so ganz, da steckt keine Logik dahinter.

Statistiken so,  wie Sie diese einsammeln möchten: Sind nicht ehrlich, nicht vollständig… dabei würde es sich doch nur

um die, in einem Verein gezüchteten Tiere handeln (von denen Sie ja, wie gesagt, gar keine Statistik ausgehändigt bekommen…

weil es sie nicht geben wird…)

 

Was ich mich jetzt frage:

Wozu sollen diese Statistiken denn unseren Schweizer Tieren helfen?

Schlimme Krankheiten machen sich doch vor allem da bemerkbar, wo:

- ‚Vermehrer‘ vom richtigen Züchten keine Ahnung haben

-  sich der Züchter an keine Regeln halten muss

-  der Züchter nicht zum Tierarzt gehen muss  

 

Alle Züchter müssten sich anmelden.  Nicht zur Schikane, nein, zum Wohle des Tieres.

Es ist doch wurscht, wer züchtet. Es ist aber nicht egal, wie die Tiere verkauft/gezüchtet/gehalten werden.

 

Anstelle von Ihrem Art.1, wären folgende Regeln für alle Katzen-Züchter (auch Hunde...) wichtiger:

 

Zuchtregeln für den Verkauf von Katzen:

- Elterntiere sind gemeldet (gilt auch für den Bauernhof, was ‚zuviel‘ ist muss halt kastriert werden. Tiere sollen auch da nicht nur einfach  ‚ auch noch so auf dem Hof‘ sein – auch diese Katzen sind Lebewesen und brauchen die Aufmerksamkeit. Auch da soll man sich an Regeln halten müssen, dem Tier zu Liebe.)

- jeder Wurf wird angemeldet mit Name der Mutter/Eltern

- Katze darf erst im Alter von einem Jahr gedeckt werden

- Anzahl Zuchttiere in einem Haushalt…

- in 2 Jahren darf eine Katze höchstens drei Würfe haben

- Kitten dürfen nicht vor 12 Wochen verkauft werden!

- müssen entwurmt sein

- müssen grundimmunisiert sein (geimpft)

- jedes Tier bekommt seinen Impf-Pass beim Tierarzt (TA)

- es könnte einen Chip tragen (wenn das Eintragen bei Anis gratis wird, wie das bei 'Tasso.de' schon ist.)

- jedes Tier, das verkauft wird, soll/muss zum TA für ein Gesundheits-Attest

Das dient zur Sicherheit des Tieres/Züchters und des Käufers und:

So sehen alle Katzen wenigstens einmal den Tierarzt.

 

Würde das BLV einen Verein auf die Beine stellen / oder einen Schweizer- Pflicht-Verein ins Leben rufen, für alle Home-Züchter von Katzen/Hunde / Mischlingen  (oder nicht kontrollierten ‚Reinrassigen‘, die ohne Stammbaum gezüchtet werden) ein  ‚Verein fürs Schweizer Tier: Mischling‘, dann würde sich  endlich etwas

zum Besseren wenden. Jährlich Fr.  50.-  Mitgliederbeitrag würde ich fair finden. Tiere müssten angemeldet sein/Würfe müssten gemeldet werden/es gäbe eine Inseratenseite für die Mitglieder. BLV/Tierschutz machen Reklame.

 

Machen Sie Reklame dafür, dass:

- Der Käufer immer nach Impf-Pass und Gesundheits-Attest fragen soll.

- Seriöse Mischlings-Züchter, züchtet mit dem Verein:  …

Das wird dann seine 10 Jahre dauern, danach hat der Käufer begriffen: Nur Tiere kaufen, die geimpft sind und mit Gesundheits-Attest. Da werden dann die ‚versteckten‘ Züchter durch die Situation gezwungen, sich anzumelden. Die Tiere würden teurer werden, so dass es sich mancher überlegt, ein Büsi zu kaufen (obwohl man den ganzen Tag weg ist). Es ist doch oft so, dass das Kleine mit 10 Wochen vor dem Haus alleine gelassen wird (es könnte in der Wohnung ja was anstellen), man wohnt natürlich noch an der Strasse – und wundert sich, wenn das Kleine überfahren wird. „Was soll‘s, es hat ja fast nichts gekostet“.

Durchs Impfen/Gesundheits-Attest werden die jungen Kätzchen teurer verkauft. Käufer weiss: Katzen nur mit Impfpass/Gesundheits-Attest kaufen. So wird das 'heimliche' Züchten kein Geschäft mehr sein, weil der Züchter auf den Jungtieren sitzen bleibt - er gibt dadurch das Züchten auf. Das Tier wird in den Augen des Käufers etwas wertvoller.

 

Delegieren Sie sie doch an einen Verein oder an den Tierschutz. Der soll dann aber schleunigst was ändern, was das Eintragen der Chip-Daten betrifft. Das erwarte ich eigentlich jetzt schon!

Das Anmelden des Chips soll gratis sein für Katzen! So wie bei 'Tasso.de', in die auch wir Schweizer unsere Katzen eintragen können – Gratis! Nur das hat Erfolg.  Ich bin der Meinung, dass es dem Tierschutz /TA mehr ums Geld geht, als darum, dass jede verlorene Katze gefunden wird. Das ist einfach ‚gschämig‘ (beschämend).

 

Nehmen Sie sich an der 'Tasso.de'  ein Beispiel, in Folgendem sind die fortschrittlicher:

- TA setzt den Chip

- Züchter  / neuer  Besitzer trägt Chip-Nr. und Adresse vom Besitzer des Tieres im Internet selber ein,

- Züchter / neuer Besitzer bekommt den Papierkrieg zugeschickt,

- samt Katzenhalsband-Plakette mit Nr.   -    Alles Gratis!

Jeder hat Einblick in die Datenbank von Tasso, wenn ein Tier verloren geht.

 

Im Google ist über Anis nachzulesen:

 

Anis ist eine neutrale, in der Schweiz tätige Heimtierdatenbank.

Anis ist eine Non Profit Organisation und wird getragen von:

Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzten GST

Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG

Schweizer Tierschutz STS

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK

Anis ist Gründungsmitglied der Europäischen Heintierdatenbank und arbeitet eng mit Europäischen Datenbanken zusammen…

 

Die können also jeden Chip ablesen!  Europaweit!  Auch die von Tasso – und die bei Tasso eingetragenen Chips sind im Internet abzurufen.  Von wegen „Non Profit Organisation“!

Beim Tierarzt: Du bringst mir Katze – ich setze Chip – Du bezahlst Fr. 100.-  und Tschüss!

Non Profit? Für Katzen, bei denen der Chip freiwillig ist? Eine halbe Minute Arbeit? (Wie lange braucht denn ein Tierarzt,  

um die Daten bei Anis einzutragen? Bei Tasso geht das ganz rassig.)

Fr. 15.- für den Chip wäre genug – so würde jeder Züchter seinen Jungtieren den Chip setzen lassen und die Katzen selber anmelden.

Jede Katze hätte einen Chip!

(Das Ummelden von Tasso zu Anis, welches absolut nicht nötig wäre: Fr. 35.- das nenne ich Abriss!)

Soviel zu Anis /Tierschutz u. Tierärzten. Zum Glück ist meiner nicht so, habe den besten…

 

Dann hätte ich auch noch was anzumerken: Nun, da wir ja den Gripen nicht kaufen, und das Geld verteilen, sollte es in den Köpfen da ‚oben‘ wirklich auch mal ‘klick‘ machen. Nehmen wir doch mal ein paar Milliönchen für den Tierschutz. Das würde Lebewesen helfen und nicht im Übermass unnütz verschleudert werden an Kriegsmaschinen!

 

Im Grossen und Ganzen finde ich die Verordnungen gut. Es schadet absolut nicht, wenn die Verordnungen etwas schärfer sind.

Ich bin aber auch der Meinung:

Verordnungen sind doch zum Wohl für alle Schweizertiere da, also sollen sich auch alle Züchter unter die Verordnungen stellen müssen, in dem sie sich an die einfachsten Grundregeln halten, Regeln die von einem Verein vorgegeben werden.  Ein Züchter der dabei nicht mitmachen möchte, hat wohl schon etwas ‚Dreck am Stecken‘. Denn es sind genau diese ‚Züchter‘, die Ihre Verordnungen nie lesen. Die wursteln einfach vor sich hin.

Alle Schweizer Tiere sollen von mehr Gesundheit, Aufmerksamkeit und Liebe profitieren.

 

Seite 10 müsste überarbeitet werden  - mit Aufklärung auf gleicher Seite.

Den  Art.1. könnten Sie gleich weglassen...

Ich würde mir wünschen, dass es eine gute Verordnung gäbe, damit alle Züchter, auch bei einem Ups-Wurf oder Tiere bei den Menschen, die einfach ‚einmal Junge‘ möchten,  mit den Tieren beim TA vorbeischauen müssten, bevor sie ihre Tiere verkaufen.

 

Ich bin einfach für:  Gesunde Tiere in der Schweiz. 

Ich werde dieses Schreiben öffentlich machen, auch auf meine HP setzen.

Die Präsidentin des VdOR, Verein der Original-Ragdoll

Silvia Klaus

 

     

 
 

 

Neue Verordnungen (Entwurf)  vom BLV, 2014:     Verordnung öffnen

 

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